Betreuungshonorar
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung mit den Betreuungskräften und dem jeweiligen Betreuungsbedarf.
Welche Kosten entstehen bei einer 24-Stunden-Betreuung? Welche Unterstützung gibt es in Österreich? Wir erklären Ihnen die wichtigsten Punkte verständlich und begleiten Sie bei den nächsten Schritten.
Individuelle Beratung · Transparent erklärt · Unverbindlich anfragen
Sie müssen nicht alles allein klären.
Wir helfen Ihnen, Kosten und mögliche Förderungen besser einzuordnen.
Die Gesamtkosten hängen vom individuellen Betreuungsbedarf und den vereinbarten Leistungen ab. Damit Sie besser planen können, sollten alle Kostenbestandteile von Anfang an nachvollziehbar sein.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung mit den Betreuungskräften und dem jeweiligen Betreuungsbedarf.
Für An- und Abreisen beim Turnuswechsel können Fahrtkosten anfallen. Maßgeblich sind die vereinbarten Konditionen.
Je nach Vertrag können Kosten für Vermittlung, Organisation und laufende Begleitung hinzukommen.
Unser Tipp: Fragen Sie nach einer vollständigen Kostenübersicht.
Lassen Sie sich erklären, welche Leistungen enthalten sind und welche zusätzlichen Ausgaben entstehen können.
Das Pflegegeld ist ein Beitrag zur Deckung pflegebedingter Mehraufwendungen. Es wird abhängig vom festgestellten Pflegebedarf in sieben Stufen gewährt und kann helfen, die Betreuung zu Hause mitzufinanzieren.
Pflegegeldstufe 1
206,20 €
Mehr als 65 Stunden monatlich
pro Monat
Pflegegeldstufe 2
380,30 €
Mehr als 95 Stunden monatlich
pro Monat
Pflegegeldstufe 3
592,60 €
Mehr als 120 Stunden monatlich
pro Monat
Pflegegeldstufe 4
888,50 €
Mehr als 160 Stunden monatlich
pro Monat
Pflegegeldstufe 5
1.206,90 €
Mehr als 180 Stunden und außergewöhnlicher Pflegeaufwand
pro Monat
Pflegegeldstufe 6
1.685,40 €
Mehr als 180 Stunden und zusätzliche Voraussetzungen
pro Monat
Pflegegeldstufe 7
2.214,80 €
Mehr als 180 Stunden und schwerste Einschränkungen
pro Monat
Beträge gültig ab 1. Jänner 2026. Die endgültige Einstufung hängt von der individuellen Begutachtung ab. Ab Stufe 5 gelten zusätzliche Voraussetzungen.
Offizielle Pflegegeldbeträge ansehenFür die Betreuung zu Hause kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung des Sozialministeriumservice beantragt werden. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss möglich ist, hängt von den geltenden Voraussetzungen und der persönlichen Situation ab.
Möglicher monatlicher Zuschuss
Bis zu 800 €
Die maximale Förderhöhe gilt nicht automatisch für alle Betreuungssituationen. Anspruch, Beschäftigungsform und weitere Voraussetzungen müssen geprüft werden.
Die Förderung ist vom Pflegegeld zu unterscheiden. Beide Leistungen haben eigene Anspruchsvoraussetzungen.
Anhand eines Turnus von 28 Tagen zeigen wir Ihnen beispielhaft, wie sich die Betreuungskosten und mögliche Unterstützungsleistungen auf den monatlichen Eigenanteil auswirken.
Berechnungsgrundlage ist ein Tagessatz von 80 € für die Betreuungskraft.
Tagessatz der Betreuungskraft
80 € × 28 Tage
Abzüglich Pflegegeld, Stufe 4
Beispielbetrag pro Monat
Abzüglich möglicher Bundesförderung
Nur bei erfüllten Voraussetzungen und Bewilligung
Rechnerischer Eigenanteil für 28 Tage
551,50 €
2.240,00 € − 888,50 € − 800,00 €
Vereinfachtes Rechenbeispiel. Es berücksichtigt ausschließlich den dargestellten Tagessatz sowie beispielhaft Pflegegeld und Förderung. Zusätzliche Kosten sind nicht enthalten.
Die Beispielrechnung zeigt, wie Pflegegeld und eine mögliche Förderung die Kosten reduzieren können. Ob diese Beträge berücksichtigt werden können, hängt von Ihrem persönlichen Anspruch ab.
Wichtig: Die Pflegegeldstufe 4 und die Bundesförderung von 800 € sind nur beispielhaft angesetzt und nicht für jede Person garantiert. Fahrtkosten, Agenturleistungen und weitere vereinbarte Kosten können den Gesamtbetrag erhöhen. Die konkrete Berechnung erfolgt anhand des individuellen Angebots und der tatsächlich bewilligten Leistungen.
Wir errechnen Ihren genauen Eigenanteil gerne kostenlos und unverbindlich im persönlichen Gespräch.